Infrastrukturen

Die Digitalisierung der Verkehrsinfrastruktur ist ein wichtiger Schritt, der Intelligente Mobilität überhaupt erst ermöglicht. Dies umfasst sowohl eine Aufrüstung der physischen Infrastruktur mit digitaler Technik als auch die Bereitstellung bedarfsgerechter Bandbreite entlang der Verkehrswege.

Maßnahme 3.1: Digitalisierung bestehender Verkehrsinfrastrukturen

Die Aufrüstung von Verkehrsinfrastrukturen mit digitaler Technik (Sensorik, Telematik, Leittechnik) ist Grundvoraussetzung für viele Teilaspekte Intelligenter Mobilität (z. B. Verkehrslenkung, (Teil-)Automatisierung, vorausschauende Wartung). Für die sukzessive und nachhaltige Modernisierung physischer Verkehrsinfrastrukturen bedarf es eines ganzheitlichen „intelligenten“ planerischen Ansatzes beim Neu-, Aus- und Umbau. Dabei soll die digitale Anschlussfähigkeit, d. h. die vorausschauende Integration digitaler Anforderungen an Verkehrsinfrastrukturen, gestärkt und die heutige Heterogenität der digitalen Ausstattung, bspw. zwischen verschiedenen Bundesländern und Kommunen, reduziert werden.

Praxisbeispiel „C-ITS“

In einem grenzüberschreitenden Korridor zwischen Rotterdam, Frankfurt und Wien arbeiten deutsche, österreichische und niederländische Behörden gemeinsam mit der Automobilindustrie an der Einführung intelligenter Verkehrsinfrastruktur. In allen drei Ländern laufen Entwicklungsprojekte zu organisatorischen, funktionalen und technischen Aspekten. Schwerpunkte sind dabei zunächst die frühzeitige Warnung vor Tagesbaustellen und ein verbessertes Verkehrsmanagement durch die Erfassung von Fahrzeugdaten durch straßenseitige C-ITS-Infrastruktur. Das Praxisbeispiel verdeutlicht auch das Erfordernis einer engen Verzahnung der Einführung intelligenter Verkehrsinfrastrukturen bspw. mit der Weiterentwicklung der Fahrzeugausstattung.

Bestehende und neu zu bauende physische Verkehrsinfrastrukturen und -anlagen müssen gemäß einer einheitlichen Mindestausstattung unter Berücksichtigung EU-seitiger Vorgaben digital auf- bzw. nachgerüstet werden. Sofern noch nicht geschehen, sollten digitale Mindestanforderungen differenziert nach Verkehrsträger und Anwendungsraum (z. B. städtisch/ländlich, Haupt-/Nebenstrecken) unter Berücksichtigung relevanter IT-Sicherheitsaspekte und Resilienzanforderungen definiert werden. Das BMVI sollte den Dialog mit Verkehrsinfrastrukturbetreibern und Verkehrsunternehmen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zur Abstimmung der Anforderungen an eine digitale Mindestausstattung initiieren. Diese Anforderungen sind auch in die entsprechenden EU-Gremien einzubringen. Die Verankerung einer verpflichtenden Integration einheitlicher Anforderungen für intelligente Verkehrsinfrastruktur und Telematik-Systeme in öffentlichen Auftragsverhältnissen sowie Planungs- und Kostenansätzen, bspw. der Bundesverkehrswegeplanung, ist anzustreben. Für die infrastrukturelle und technische Umrüstung auf digitalisierte bzw. automatisierbare Systeme und Komponenten und die damit verbundenen Investitionen, insbesondere seitens der Kommunen, wird eine gezielte bundesseitige Förderung empfohlen.

  • Öffentliche Hand (Vertreter derVerkehrsverwaltungen des Bundes, der Länder und der Kommunen, kommunale Spitzenverbände)
  • Mobilitätsdiensteanbieter
  • Infrastrukturbetreiber (Infrastrukturbetreiberund Infrastrukturverbände )

Maßnahme 3.2: Kommunikationsnetze entlang der Verkehrswege

Der Einsatz intelligenter Mobilitätslösungen – z. B. vernetzte Assistenzsysteme, Empfang und Sendung von Echtzeit-Verkehrsinformationen oder Telemetrie-Daten – führt zu einem starken Anstieg des generierten Datenvolumens. Die Weiterentwicklung eines intelligenten Gesamtverkehrssystems bedarf daher einer angemessenen, sicheren und verlässlichen Netzinfrastruktur entlang der Verkehrswege, Verkehrsschnittstellen und Mobilitätshubs. Ein wichtiger Meilenstein ist dabei die 2017 durch Bundesminister Alexander Dobrindt und die Netzallianz Digitales Deutschland beschlossene „Zukunftsoffensive Gigabit-Deutschland“. Diese Maßnahme basiert auf einem ganzheitlichen planerischen Ansatz beim (Aus- und Um-)Bau der physischen Infrastruktur und steht daher in enger Verbindung mit Maßnahme 3.1.

Praxisbeispiel „5G – Initiative für
Deutschland“


Die Initiative des BMVI soll eine schnelle und erfolgreiche Einführung der 5G-Technologie unterstützen. Bis spätestens 2025 sollen alle Hauptverkehrswege und mindestens die 20 größten Städte mit 5G ausgestattet sein. Im Fokus der Initiative stehen die Bereitstellung von Frequenzen, Forschungsförderung, die Einrichtung eines „Dialogforum 5G“, die Schaffung konkreter Anwendungsbeispiele („5G-Stadt“) zusammen mit der Telekommunikationswirtschaft, und ein beschleunigtes Rollout.

Beim Ausbau der Kommunikationsnetze sollte eine bedarfs- und marktgerechte Frequenzausstattung für einen zuverlässigen und zukunftsfähigen Datentransfer entlang der Verkehrswege, Verkehrsschnittstellen und Hubs sichergestellt werden. Die Verfügbarkeit und bedarfsgerechte Allokation von ausreichenden Frequenzen basiert dabei im Sinne einer optimalen Verfügbarkeit auf hybriden Netzen (Mobilfunk, Festnetz, digitaler Rundfunk und Automotive WLAN-gestützte Kommunikation). Parameter hinsichtlich Bandbreiten, Latenz, Zuverlässigkeit und Sicherheit der Netzabdeckung werden durch die geplanten Anwendungen definiert. Erfahrungen aus Erprobungsräumen und Testfeldern sollten in diesem Definitionsprozess Eingang finden. Die Umsetzung der Maßnahme erfordert zunächst die Konkretisierung der Rollenverteilung bei der Digitalisierung der Verkehrsinfrastruktur. Darauf aufbauend sollten prioritäre Trassen für die Netzversorgung im Sinne einer netzorientierten Verkehrswegeplanung definiert werden. Aktuelle Initiativen der Bundesnetzagentur im Rahmen der Digitalisierung des Fernsehens (die sog. „digitale Dividende“) sowie europäische Bestrebungen in diesem Bereich gilt es hierbei zu berücksichtigen.

  • Öffentliche Hand (BMVI, Verkehrsverwaltungen der Länder und Kommunen, Bundesnetzagentur)
  • Infrastruktur- und Kommunikationsnetzbetreiber
  • Verkehrsunternehmen
  • Hersteller