Interoperabilität

In einem intelligenten Mobilitätssystem greifen die unterschiedlichen Angebote präzise ineinander und sind nahtlos miteinander kombinierbar („seamless travelling“). Übergänge zwischen einzelnen Verkehrsträgern sowie die Interaktion von Verkehrsmitteln mit der Infrastruktur sind für Nutzer durch hohe Interoperabilität maximal komfortabel.

Maßnahme 4.1: Harmonisierung von Schnittstellen und Architekturen bestehender Verkehrssysteme

Ein durchgängiges Mobilitätsmanagement bedarf eines harmonisierten Rahmens für bestehende Verkehrssysteme, d. h. standardisierte Schnittstellen und Architekturen, um neuartige IVS-Komponenten in das IVS-Gesamtsystem integrieren und durchgängige IVS-Dienste einrichten zu können. Dieses Ziel verfolgt die Bundesregierung mit dem „Intelligente Verkehrssysteme Gesetz“ (IVSG, 2013), das die Richtlinie 2010/40/EU zur Einführung Intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern in nationales Recht umsetzt. Unter Federführung des IVS-Beirats wurde der nationale IVS-Aktionsplan „Straße“ erarbeitet und 2012 veröffentlicht. In der weiteren Umsetzung der dort empfohlenen Maßnahmen lag der Fokus seitdem insbesondere auf dem (individuellen) Straßenverkehr und dem ÖPV. So wird aktuell unter der Zuständigkeit der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) eine IVS-Rahmenarchitektur Straße entwickelt. Auch die Roadmap Digitale Vernetzung im Öffentlichen Personenverkehr überträgt Aspekte des IVS-Aktionsplans auf den ÖPV. Mit zunehmendem Reifegrad dieser auf den Straßenverkehr und den ÖPV fokussierten Initiativen sind künftig sukzessive die Schnittstellen zu den anderen Verkehrsträgern in den Fokus zu nehmen, insbesondere die Festlegung eines „übergeordneten intermodalen IVS-Leitbildes“ (Nationaler IVS-Aktionsplan „Straße“, Maßnahme 2.1) und die als weiterer Handlungsbedarf adressierte „Entwicklung einer intermodalen IVS-Rahmenarchitektur“. Damit ist eine verstärkte Harmonisierung technischer Standards und Entwicklungen insbesondere an Knotenpunkten zwischen Verkehrsträgern, bspw. Schnittstellen Land-Luft, Land-Wasser und Straße-Schiene, zu erzielen.

Praxisbeispiel „C-ITS“

In einem grenzüberschreitenden Korridor zwischen Rotterdam, Frankfurt und Wien arbeiten deutsche, österreichische und niederländische Behörden gemeinsam mit der Automobilindustrie an der Einführung intelligenter Verkehrsinfrastruktur. In allen drei Ländern laufen Entwicklungsprojekte zu organisatorischen, funktionalen und technischen Aspekten. Schwerpunkte sind dabei zunächst die frühzeitige Warnung vor Tagesbaustellen und ein verbessertes Verkehrsmanagement durch die Erfassung von Fahrzeugdaten durch straßenseitige C-ITS-Infrastruktur. Das Praxisbeispiel verdeutlicht auch das Erfordernis einer engen Verzahnung der Einführung intelligenter Verkehrsinfrastrukturen bspw. mit der Weiterentwicklung der Fahrzeugausstattung.

Gemäß Empfehlung des IVS-Aktionsplans sollten zunächst mit der IVS-Rahmenarchitektur kompatible Konzepte für alle Verkehrsträger erarbeitet und anschließend in eine erweiterte inter-/multimodale Rahmenarchitektur überführt werden. Dabei ist die Kompatibilität zu bestehenden Regelungen, die Vorgaben zur Interoperabilität dieser Verkehrsträger enthalten, und zu bestehenden Systemen zu gewährleisten. Im weiten Verlauf sollte geprüft werden, ob bei einzelnen Handlungsfeldern die Zuständigkeit der BASt auf weitere Fachstellen ausgeweitert oder sogar auf diese übertragen werden sollte. Ebenso ist zu erwägen, den IVS-Beirat zu erweitern, um die erforderliche Fachexpertise des gesamten Mobilitätssektors lückenlos abzudecken.

Die Erweiterung des Blickwinkels auf den gesamten Mobilitätssektor betrifft in besonderer Weise auch die Harmonisierung grenzüberschreitender Schnittstellen. Mit diesem Ziel sollten bestehende Richtlinien und Regelwerke für Verkehrstelematik aus funktionaler und prozessualer Sicht erweitert und harmonisiert werden. Neben der Einbettung in den internationalen Kontext und der Berücksichtigung internationaler Wettbewerbs- und Technologieentwicklungen sollte zugleich angestrebt werden, möglichst ausreichend Spielräume für die Berücksichtigung spezifischer Belange einzelner Kommunen und Regionen zu erhalten.

Die Zusammenführung in eine Gesamtarchitektur sollte weiter durch das BMVI koordiniert werden. Für die Umsetzung sollte die Erweiterung der Zuständigkeit auf weitere Stellen neben der BASt erwogen werden, soweit die Berücksichtigung der Spezifika aller Mobilitätsakteure dies erfordern sollte. Unter diesem Gesichtspunkt könnte auch eine Ausweitung des IVS-Beirats erwogen werden, um die erforderliche Fachexpertise des gesamten Mobilitätssektors lückenlos abzudecken. Länder und Kommunen sind eng einzubeziehen, um eine einheitliche Handhabung und rasche Einführung auch in ihre Zuständigkeitsbereiche zu erzielen.

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