Gesellschaftlicher Nutzen

Der Erfolg eines intelligenten Mobilitätssystems hängt von dessen gesellschaftlicher Akzeptanz ab. Eine Argumentation, welche die Vorteile Intelligenter Mobilität gegenüber allen Akteuren klar kommuniziert und Vertrauen aufbaut, spielt eine wichtige Rolle.

Maßnahme 7.1: Kommunikation und empirischer Nachweis des Nutzens Intelligenter Mobilität

Für die Etablierung Intelligenter Mobilität ist die Akzeptanz der damit verbundenen Produkte und Konzepte durch Nutzer und Anbieter eine zentrale Voraussetzung. Eine zielgruppenspezifische Kommunikation sowie qualitative und quantitative (empirische) Nachweise des Nutzens Intelligenter Mobilität tragen dazu bei, die Offenheit der Nutzer gegenüber intelligenten Mobilitätsangeboten zu steigern. Positives Beispiel hierfür ist die Lissabon-Studie des OECD-Weltverkehrsforums, die konkrete Nutzenpotenziale herausarbeitet. In Richtung möglicher Anbieter – von öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen bis hin zu Flugsicherungsunternehmen und Infrastrukturbetreibern – stärkt eine solche Nutzendemonstration den Veränderungs- und Kooperationswillen der Akteure (s. HF 4) und trägt so zu einer Erhöhung der Angebotsvielfalt bei.

Nutzenpotenziale Intelligenter Mobilität und die Auswirkungen intelligenter Verkehrsangebote auf das Mobilitätsverhalten sowie das Verkehrssystem insgesamt sollten verstärkt empirisch erfasst werden. Der öffentlichen Hand kommt dabei die Aufgabe zu, gemeinsam mit den Mobilitätsanbietern bereits gesicherte Ergebnisse und quantifizierte Nutzenpotenziale zielgruppenspezifisch zu kommunizieren und in konkrete Anwendungsfälle zu übersetzen. Neben wissenschaftlichen Nachweisen müssen zudem mehr Möglichkeiten entstehen, bei denen Nutzer intelligente Mobilitätsangebote erleben und ausprobieren können. Die digitalen Testfelder, insbesondere die dafür prädestinierten städtischen Erprobungsräume, bilden eine passende Basis und sollten für Mobilitätsnutzer zugänglich gemacht werden. Dies kann bspw. durch einen regelmäßigen „Tag des offenen Testfelds“ geschehen, zu dem Bürgerinnen und Bürger von den Testfeldbetreibern und dort aktiven Unternehmen und Forschungseinrichtungen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Kommunen eingeladen werden.

  • Infrastrukturbetreiber (inkl. Testfeldbetreiber)
  • Hersteller
  • Forschung- und Wissenschaft
  • Mobilitätsdienstanbieter
  • Verkehrsunternehmen
  • Datenhalter/Datenbereitsteller (datenhaltende Stellen auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene)

Maßnahme 7.2: Schaffung einer Datenkultur

Daten sind entscheidend für Service- und Qualitätsverbesserungen im Verkehrssystem und Grundlage der digitalen Infrastruktur. Ein gemeinsames Verständnis dieser „Datenkultur“ ist Voraussetzung für eine Vielzahl prioritärer Maßnahmen, bspw. die Schaffung einer Echtzeit-Datenbasis (HF 1, insbesondere Maßnahmen 1.3 und 1.5) und die erforderliche Kooperation der Akteure (HF 4). Oftmals ist das Bewusstsein für die Mehrwerte eines offenen Umgangs mit Mobilitätsdaten bei den Beteiligten noch gering ausgeprägt. Bedenken bestehen hinsichtlich der Freigabe und Offenlegung von Mobilitätsdaten. Erste Meilensteine für die Schaffung einer offenen Datenkultur sind bspw. die Open Data-Aktivitäten des BMVI in Form strategischer Ausrichtung (Geoinformationsstrategie), Projektförderung (mFUND), Datenbereitstellung (mCLOUD, MDM) oder Veranstaltungsformaten mit und für die Zivilgesellschaft und Start-up-Szene (BMVI Data Run, BMVI Startup Pitch, Datensummit der Open Knowledge Foundation). Ein weiteres Beispiel ist die Unternehmens-Initiative „Charta digitale Vernetzung“, welche die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Potenziale sowie den Umgang mit Daten, Infrastrukturen und Standards thematisiert.

Praxisbeispiel „Smart Port Hamburg“

Das Beispiel Smart Port Hamburg zeigt die Mehrwerte, die ein organisations-übergreifender Datenumgang haben kann. Die über 800 Sensoren im gesamten Hamburger Hafen sowie über bestehende Dienste- und Funktionsangebote unterschiedlicher Anbieter im Hafen verfügbaren Informationen ermöglichen optimale Warenströme und Verkehrswege und reduzierte Abnutzung der Infrastrukturen. Auf Basis einer solchen vernetzten Hafenlogistikkette kann jederzeit auf veränderte Situationen reagiert und damit Störungen im logistischen Ablauf vermieden werden.

Das Erfordernis einer offenen Datenkultur wurde bereits in zahlreichen Initiativen adressiert. Dazu gehören laufende Smart-Data-Begleitforschung sowie strategische Ansätze des BMVI zur Digitalen Souveränität. Erkenntnisse zu Akzeptanzfaktoren für die Datenfreigabe im Mobilitätskontext – insbesondere auf Nutzerseite – liegen vor. Der Bund sollte diese Erkenntnisse aufgreifen und gezielt in das vorgeschlagene Daten-Dialogforum (s. Maßnahme 5.3) einbringen. Darauf aufbauend sollte die Privatwirtschaft dabei unterstützt werden, Akzeptanz bei den Nutzern bzgl. des Umgangs mit Daten einzuwerben. In diesem Rahmen sind weiterführende Maßnahmen der öffentlichen Hand zu erarbeiten. Sie sollen zur Unterstützung der kooperativen Datenöffnung sowie der verstärkten Integration von Nutzerakzeptanzfaktoren in Dienste und Angebote durch die Privatwirtschaft beitragen.

  • Öffentliche Hand (BMVI, Datenschutzbeauftragte des Bundes und der Länder, Vertreter der Verkehrsverwaltungen aller Ebenen)
  • Mobilitätsdiensteanbieter
  • Nutzer (Vertreter der Zivilgesellschaft mit Fokus „Datenschutz und Open Data“)